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KfZ-Verbandskasten: Masken sind Pflicht

Ab Februar müssen auch die KfZ-Verbandskästen mit zwei medizinischen Masken bestückt sein.

Seit November 2021 müssen Verbandskästen im Betrieb medizinische Masken enthalten. Hierauf hatten wir bereits hingewiesen.

Nun wurden auch die Vorschriften über die Verbandskästen in PKW angepasst: Diese müssen ab Februar 2023 zwei Masken enthalten. Die gem. § 35h StVZO verbindliche DIN 13 164 verlangt ausdrücklich nur „medizinische“ Masken, so dass FFP2-Masken nicht erforderlich sind und die sogenannten OP-Masken ausreichen. 

ZV-Tipp: 

Ein Auswechseln der Verbandskästen ist nicht erforderlich. Es reicht aus, wenn die vorhandenen KfZ-Verbandskästen mit zwei Masken ergänzt werden.

 

Stand: 11. Januar 2023